ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Name der Firma

TRAXX-Events

vertreten durch

Susanne Hauptmann

Sitz des Unternehmens

Am Fehlbach 4, 85570 Ottenhofen
Webseite

https://www.traxx-events.de

Adresse für den Online-Schriftverkehr

team@traxx-events.de


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GELTUNG DER ANGEBOTS- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Angebots- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die TRAXX-Events mit natürlichen Personen (Verbrauchern), Vereinen, Anstalten des öffentlichen Rechts, Kaufleuten, Personengesellschaften, juristischen Personen, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich –rechtlichen Sondervermögens, die Buchungen online oder durch Erwerb eines Gutscheines oder der Unterzeichnung eines Vertrages abschließt und die Nutzung des dafür vorgesehenen Geländes zum Gegenstand haben.2. Soweit und sofern Gruppenbuchungen, insbesondere Buchungen für Schulklassen, Jugendgruppen, Vereine, Firmenbelegschaften und/oder – abteilungen, einen Freundeskreis und Buchungen für Minderjährige vorgenommen werden, richtet sich der Vertragsabschluss nach § 2 der nachstehenden Regelungen.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei erkennt TRAXX-Events nicht an, diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.4. Für das Vertragsverhältnis der Parteien sind vorrangig eventuell individualvertraglich getroffenen Vereinbarungen, dann die nachstehenden Allgemeinen Angebots- und Geschäftsbedingungen von TRAXX-Events ergänzt – soweit nicht vertraglich zulässigerweise geregelt – um die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften für den jeweiligen Leistungsbereich.

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RECHTSSTELLUNG DER BETEILIGTEN
VERTRAGSBEDINGUNGEN/STORNIERUNG

  1. Bei Buchungen für Personengruppen, Schulklassen, Freundeskreise, Jugendgruppen, Abteilungen, Vereinen, Anstalten des öffentlichen Rechts, Kaufleuten, Personengesellschaften, juristischen Personen, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich–rechtlichen Sondervermögen wird ausschließlich die die Buchung vornehmende natürliche Person, wenn sich nicht Vertreter einer juristisch Person, Handels- oder Personengesellschaft ist, bzw. buchende Gesellschaft, wenn die Buchung vertreten durch den nachweislich Bevollmächtigen oder alleinvertretungsberechtigten Vertreter erfolgt, Vertragspartei des Vertrages mit TRAXX-Events. Die buchende Person muss ihren vollständigen Vor – und Zunamen und ihre vollständige Wohnanschrift angeben.
  2. Ein zwischen TRAXX-Events und Vereinen, Anstalten des öffentlichen Rechts, Kaufleuten, Personengesellschaften, juristischen Personen, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich–rechtlichen Sondervermögen kommt nur dann zustande, wenn die vorgenannten Personen durch einen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter der jeweiligen Person die erforderlichen rechtsgeschäftlichen Erklärungen abgeben und die notwendigen Buchungen vornehmen. bzw. den Vertrag abschließen. Die buchende Person erklärt - unter Angabe Ihrer eigenen Wohnanschrift - ihre Vertretungsberechtigung hinsichtlich der von ihr als Vertragspartner benannten Person inzidenter mit Ihrer Buchung. Trifft diese nicht zu, haftet der Buchende als vollmachtsloser Vertreter persönlich.
  3. Im Falle eines Vertrags, eines Vertragsabschlusses i.S.v. § 2 Ziff. 2 wird von der Buchung vornehmenden Person, die bevollmächtigter Vertreter ist, bei der Buchung für eine Gruppe natürlicher Personen und/oder für Mitarbeiter eines Dritten, insbesondere einer Gesellschaft oder einer juristischen Person, bei der Buchung, inzidenter erklärt, dass nicht die die Buchung vornehmende Person und/oder die Personen der Gruppe, sondern ausschließlich die von ihr als Vertragspartner benannte Person bzw. ausschließlich die Gesellschaft oder juristische Person unmittelbarer Vertragspartner ist und für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höchstpersönlich haftet und die von ihr schriftlich benannten natürlichen Personen als tatsächliche Nutzer der Leistungen von TRAXX-Events nur Begünstigte dieses Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter werden. 
  4. Die Buchung kann wetterbedingt bis 18.00 Uhr am Vortag des gebuchten Termins kostenfrei storniert werden. Gleiches gilt für Veranstaltungen mit dem Anlass Kindergeburtstag und Junggesellenabschied, insofern, dass die Buchung keine Verpflegung durch TRAXX-Events enthält. Der Vertragspartner erhält hierfür eine Gutschrit für einen von ihm frei wählbaren Ersatztermin. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr ist nicht möglich. Der Kunde ist angehalten, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Bei einer Verspätung seitens des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Spielzeit entsprechend zu reduzieren. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten kann die Durchführung der Veranstaltung nicht mehr garantiert werden. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesen Fällen nicht.
  5. Alle anderen Dienstleistungen (Firmenevents) insbesondere bei dazu gebuchter Verpflegung und bei allen anderen Buchungen, die eine Verpflegungsoption beinhalten, gelten folgenden Bedingungen für eine Stornierung / Reduzierung der Teilnehmerzahl:
    - Bei einer Stornierung bis 24 Stunden (1 Tag) vor dem vereinbarten, konkreten Termin werden für den Vertragspartner keine Kosten fällig. Der Vertragspartner erhält hierfür eine Gutschrit für einen von ihm frei wählbaren Ersatztermin. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr ist nicht möglich.  Bei späterer Stornierung ist eine Reduzierung der Personenanzahl  jedoch nicht mehr möglich und wird nicht zurückerstattet.
    - Bei Nichterscheinen des Vertragspartners zum vereinbarten, konkreten Termin werden für den Vertragspartner 100% der bereits gezahlten Gesamtkosten fällig.
  6. Die Beweislast über eine fristgemäße Stornierung liegt beim Vertragspartner von TRAXX-Events. Aus diesem Grunde sollte die Stornierung schriftlich oder per E-mail erfolgen, sodass deren Zugang nachgewiesen werden kann. Es wird angeraten vorsorglich die Stornierung auch telefonisch zu erklären. Im Falle einer telefonischen Stornierung wird TRAXX-Events die Stornierung und den Zeitpunkt der Stornierung schriftlich bestätigen.
  7. Soweit und sofern eine fristgemäße Stornierung einer Gruppenbuchung unterbleibt oder nicht fristgemäß erklärt wird und der Termin dennoch nicht wahrgenommen wird, ist der buchende Vertragspartner von TRAXX-Events – soweit noch nicht erfolgt – zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Preises verpflichtet, eventuell diesbezüglich von ihm erworbene Gutscheine verlieren ihre Wirksamkeit.
  8. Grundsätzlich können nur volljährige, vollgeschäftsfähige Personen mit TRAXX-Events Verträge der vorgenannten Art abschließen.
  9. Soweit und sofern Gruppenbuchungen i.S.v. § 2 Ziff. 2.4 dieser Geschäftsbedingungen von volljährigen Personen erfolgen sollen, die als tatsächliche Eventteilnehmer einen oder mehrere Minderjährige zum Vertragsgegenstand haben, ist aufschiebende Bedingung eines Vertragsabschlusses die Vorlage von schriftlichen Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten der jeweiligen minderjährigen potentiellen Teilnehmer.
  10. Soweit und sofern nur ein Erziehungsberechtigter die Einwilligungserklärung unterzeichnet, erklärt Inzidenter, dass er die Erklärung auch in Vollmacht und mit Einwilligung des anderen Erziehungsberechtigten abgibt.
  11. Soweit und sofern ein volljähriger, aufsichtsberechtigter Dritter die vorgenannte Einwilligungserklärung abgibt, sichert er – unter Übernahme eigener Haftung - mit und in dieser Einwilligung inzidenter zu, das er zu deren Abgabe von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigt wurde.
  12. Die Teilnahme an den Events ist ferner für alle Besucher ausdrücklich ausgeschlossen und untersagt, die an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die während des Events eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder anderer Personen darstellen könnten und/oder unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit beeinflussen können,
  13. Das Vorliegen der vorstehenden aufgeführten Gesundheits- sowie seelischen  und körperlichen Eigenschaften sind unabdingbare Voraussetzung für einen Vertragsabschluss mit TRAXX-Events und – soweit dieser mangels sofortiger Erkennbarkeit dennoch erfolgt - auflösende Bedingungen. TRAXX-Events und die Mitarbeiter von TRAXX-Events sind berechtigt, bei Erkennen dieser Umstände den jeweiligen Besucher mit sofortiger Wirkung die weitere Teilnahme zu untersagen und ggf. den Besucher vom Gelände zu verweisen. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.
  14. TRAXX-Events ist berechtigt, einen Vertragsabschluss jederzeit abzulehnen oder mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn sich herausstellt, dass die buchende Person intellektuell und/oder körperlich nicht in der Lage ist, den Sicherheitserfordernissen des gebuchten Events gerecht zu werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die jeweilige Person der Sicherheitseinweisung intellektuell nicht folgen oder verhaltenstechnisch umsetzen kann und/oder die Person unter Drogen steht oder alkoholisiert ist.

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LEISTUNGEN/OBLIEGENHEITEN DER TRAXX-EVENTS

  1. TRAXX-Events betreibt die Events im Großraum Markt Schwaben.
  2. Die Kunden sind erst ausdrücklich nach einer von unseren Mitarbeitern vorgenommenen Sicherheitseinweisung berechtigt, die gebuchte Eventtour zu begehen.
  3. Der Erwerb der Teilnahmeberechtigung sowie der Kauf von Gutscheinen erfolgt online über unsere Webseite. Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zur Leistung von TRAXX-Events nach Kauf eines Gutscheins erfolgen nur bei Notwendigkeit und sofern und  soweit sie nicht erheblich sind.

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VERTRAGSABSCHLUSS/STORNIERUNG

  1. Die von TRAXX-Events veröffentlichen Preise, Buchungszeiten, Leistungsangebote und Nutzungsbedingungen sowie Sicherungsvorschriften stellen eine an Interessenten gerichtete Offerte dar, die ihrerseits ein der Offerte vollumfänglich entsprechendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages zu unterbreiten.
  2. Durch die nach Zugang der Offerte erfolgende schriftliche Buchung erkennt der Interessent den Abschluss des vorgenannten Vertrages rechtsverbindlich an.
  3. Dieses Angebot erfolgt durch den Interessenten höchstpersönlich, wobei der Interessent in dessen Rahmen inzidenter erklärt, dass - soweit er nicht als vertretungsberechtigter Bevollmächtigter einen Dritten als Vertragspartner benennt - ausschließlich nur er unmittelbarer Vertragspartner ist und für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haftet. Gleiches gilt wenn die buchende Person als vollmachtsloser Vertreter eines Dritten bucht, der den Vertragsabschluss nicht genehmigt.
  4. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme des Angebotes des Interessenten durch eine ausdrückliche schriftlichen Buchungsbestätigung durch TRAXX-Events zustande. Soweit die Buchungsbestätigung von TRAXX-Events per Mail erfolgt, ergibt sich der Absender aus der IP-Adresse, sodass diese ohne Unterschrift wirksam ist.
  5. Soweit und sofern die Buchung des Interessenten Inhalte umfasst, die von der Offerte von TRAXX-Events abweichen und diese nicht von  TRAXX-Events akzeptiert werden, wird die Bestätigung von TRAXX-Events vom Inhalt der Buchung abweichen. In diesem Falle liegt in dem Schreiben von TRAXX-Events eine Ablehnung des Buchungsangebotes des Interessenten und ein neues Angebot vor, an das sie nur für die Dauer von 5 Werktagen ab Zugang der vom Angebot abweichenden Bestätigung von TRAXX-Events bei dem Interessenten gebunden ist. Nur innerhalb dieser Frist kann und muss der Interessent das neue Angebot ausdrücklich schriftlich, per Mail, Fax oder konkludent, durch die vertragsgemäße Zahlung des Entgeltes, annehmen. Mit Ablauf der Frist wird das Angebot unwirksam
  6. Im Falle eines Onlinekaufes eines Gutscheins kommt ein Vertrag erst dann zustande, wenn der Interessent beim Bestellvorgang auf der Homepage von TRAXX-Events:
    A. seine personenbezogenen Daten eingibt,
    B. die AGB & Datenschutzerklärung von TRAXX-Events akzeptiert,
    C. vor Abschluss Ihrer Bestellung sämtliche Eingaben auf Richtigkeit überprüft und gegebenenfalls ändert bzw. richtigstellt,
    D. TRAXX-Events eine verbindliche Bestellung online übermittelt und
    E. von TRAXX-Events dem Interessenten online die bestellten Gutscheine nebst Rechnung zugehen.Erst durch den Zugang der Gutscheine nebst Rechnung, wird seitens von TRAXX-Events das Angebot des Buchenden angenommen.
  7. Der jeweilige Vertrag wird von TRAXX-Events digital gespeichert. Die Bestelldaten, AGB sowie eine Belehrung über das Widerrufsrecht (§ 6) werden von TRAXX-Events dem Buchenden unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform nochmals übermittelt.
  8. Gutscheine können nur schriftlich von Interessenten erworben werden.
  9. Da Gutscheine per Post an die von Ihnen angegebene Adresse versandt werden, ist TRAXX-Events Versandgebühren in Höhe von 2,00 € zusätzlich in Rechnung zu stellen.
  10. Nach dem Erwerb eines Gutscheins ist deren Inhaber berechtigt, in der auf dem Gutschein von TRAXX-Events verzeichneten Gültigkeitsdauer des Gutscheines jedes verfügbare Event zu buchen.
  11. Die Gutscheine sind frei übertragbar und können vom jeweiligen Inhaber eingelöst werden, wenn er die Voraussetzungen für die Teilnahme an den angebotenen Events erfüllt.
  12. Bei Übertragung eines Gutscheins sind Sie verpflichtet, auf die Regelungen dieser AGB hinzuweisen.
  13. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Person, die den Gutschein in Anspruch nimmt, die Voraussetzungen zur Nutzung des Angebotes erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.
  14. Bei Verlust oder Diebstahl von Gutscheinen übernimmt TRAXX-Events keine Haftung für eine möglicherweise unrechtmäßige Einlösung eines Gutscheins.

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ENTGELTE/FÄLLIGKEIT/VERZUG/MAHNUNG

  1. Die von TRAXX-Events online veröffentlichen Preise sind grundsätzlich verbindliche Bruttopreise. Der jeweilige Nettopreis und die hierauf entfallende Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe sind in Rechnungen stets ausdrücklich ausgewiesen. Die von TRAXX-Events erstellten Rechnungen werden nach den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften erstellt und weisen die Nettopreise, die hierauf entfallende Mehrwertsteuer und den Bruttopreis ausdrücklich aus. Falls sich das Angebot ausdrücklich an Firmenkunden richtet, werden Nettopreise ausgewiesen. Es erfolgt jedoch ein eindeutiger Hinweis, dass es sich um Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%) handelt.
  2. Im Falle des Erwerbes von Gutscheinen ist das hierfür zu entrichtende Bruttoentgelt binnen 5 Werktagen nach Zugang der den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften entsprechenden Rechnung von TRAXX-Events zur Zahlung fällig und auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto von TRAXX-Events – unter Angabe der Rechnungsnummer – zu überweisen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einganges des Bruttoentgeltes auf dem Bankkonto von TRAXX-Events und nicht der Zeitpunkt der Veranlassung der Überweisung.
  3. Soweit und sofern der Vertragspartner mit der Zahlung des von ihm geschuldeten Bruttoentgeltes in Verzug kommt, werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe ab Verzugseintritt zur Zahlung fällig. TRAXX-Events ist – im Falle des Erfordernisses des Versands eines Mahnschreibens berechtigt Mahngebühren in Höhe 2,50 € zusätzlich in Rechnung zu stellen.

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WIDERRUFSRECHT

  1. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

    Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Frau Susanne Hauptmann, TRAXX Outdoor Live Games, Am Fehlbach 4, 85570 Ottenhofen, Telefonnummer: 015227996268 , E-Mail-Adresse: team@traxx-events.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  2. Muster-Widerrufsformular

    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

    An
    Frau Susanne Hauptmann
    TRAXX Outdoor Live Games
    Am Fehlbach 4
    85570 Ottenhofen

    E-Mail-Adresse: team@traxx-events.de

    - Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen_________________________________
    Bestellt am (*)/erhalten am (*)

    ________________________________
    Name des/der Verbraucher(s)

    __________________________________
    Anschrift des/der Verbraucher(s)

    _____________________________________________________________________
    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

    ___________________
    Datum
    ---------------------------------------
    (*) Unzutreffendes streichen.

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HAUSRECHT, OBLIEGENHEITEN DER TEILNEHMER
SICHERHEITSEINWEISUNG

  1. Die Wahrnehmung des Hausrechtes von TRAXX-Events auf dem von ihm gepachteten Gelände steht umfassend und ausschließlich allen auf dem Gelände tätigen Mitarbeitern von TRAXX-Events zu. Den Anweisungen des Personals ist von den Besuchern Folge zu leisten. Die ggf. erforderliche Ausrüstung muss nach Anweisung des Personals genutzt werden. Erst nach Einweisung und Freigabe kann der Besucher das angebotene Event vertragsgemäß nutzen.2. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Personals von TRAXX-Events können die jeweiligen Besucher von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf die Rückerstattung des bezahlen Eintrittsgeldes. TRAXX-Events übernimmt bei schuldhaften Zuwiderhandlungen und/oder Verstößen gegen Anweisungen ihres Personales durch einen Besucher keine Haftung für die hierdurch kausal verursachten Schäden.3. Jeder Besucher hat vor der Nutzung des gebuchten Events die Sicherheits- und Nutzungsregelungen von TRAXX-Events, die dem Besucher schriftlich ausgehändigt werden, durchzulesen.
  2. Volljährige Besucher haben durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung schriftlich zu bestätigen, dass Sie von den Sicherheits- und Nutzungsregelungen von TRAXX-Events Kenntnis genommen haben, sich dem Verhaltenskodex unterwerfen und an einer Sicherheitseinweisung teilgenommen haben. Der die Sicherheitseinweisung vornehmende Mitarbeiter zeichnet die vorstehende Erklärung ebenfalls ab. 5. Bei minderjährigen Besuchern haben die begleitenden Erziehungsberechtigten bzw. Aufsichtsberechtigten die in § 7 Ziff. 7.3 genannte Erklärung im Namen des Minderjährigen zu unterzeichnen und ergänzend zu erklären, dass sie höchstpersönlich die Sicherheits- und Nutzungsregelungen dem Minderjährigen im Einzelnen erläutert haben und im Namen der Einwilligungsberechtigten deren Einverständnis erteilen.6. Soweit eine Gruppe Minderjähriger (Jugendgruppe, Schulklasse etc.) durch eine aufsichtspflichtige Person (Gruppenleiter/Lehrkraft) geführt wird, hat diese TRAXX-Events die Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme, verbunden mit einer Bevollmächtigung vorzulegen, das die aufsichtspflichtige Person im Namen der Eltern, deren Erklärungen im Sinne von § 7 Ziff. 7.4 dieser Bedingungen abgeben darf. Die aufsichtspflichtige Person erklärt ferner höchstpersönlich, dass sie die Sicherheits- und Nutzungsregelungen dem Minderjährigen im Einzelnen erläutert haben und im Namen der Einwilligungsberechtigten deren Einverständnis erteilt.7. Ein Sorgeberechtigter/aufsichtsverpflichteter volljähriger Begleiter kann dabei max. 3 Kinder beaufsichtigen.

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HAFTUNG

  1. Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Teilnehmer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Teilnehmer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Teilnehmer oder herabfallende bzw. am Boden liegende Gegenstände in Wald und Flur gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen. 2. Grundsätzlich erfolgt der Aufenthalt im Eventgelände ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Jeder Besucher kann und muss sein individuelles Risiko dadurch mindern, dass er die Sicherheits- und Nutzungsregeln von TRAXX-Events und den Anweisung des Personals präzise befolgt. 3. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für „ihre“ Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Minderjährige sind während ihres gesamten Aufenthaltes von den Eltern oder Aufsichtsberechtigten zu beaufsichtigen. 4. TRAXX-Events haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. 5. Für Vermögens- und Sachschäden haftet TRAXX-Events nur, wenn diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln ihres Personals oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei Aufbewahrung von Gegenständen übernimmt der Betreiber keine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung durch betriebsfremde Personen. Bei Beschädigung oder Diebstahl durch das Personal von TRAXX-Events steht Ihnen eine Entschädigung zu. 6. TRAXX-Events haftet nicht im Falle eines Abhandenkommens von Wertgegenständen und nicht für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln durch den Teilnehmer, das zu Beschädigungen von Armbanduhren, Handys, Smartphones, Schmuck o.ä. führt.7. Die sichere Aufbewahrung ihrer Wertgegenstände liegt ferner alleine und ausschließlich im Verantwortungsbereich der Teilnehmer. Durch das Tragen von Armbanduhren, Handy, Smartphones, Schmuck o.ä. während des Spielbetriebes nimmt jeder Besucher billigend in Kauf, dass derartige Gegenstände auch bei einer ordnungs- und weisungsgemäßen Outdoor-Aktivität beschädigt oder verloren gehen können. 8. TRAXX-Events haftet ebenfalls nicht für Schäden die im Zusammenhang der Nutzung von zum Eventgelände zuführenden Wegen entstehen. Die Verkehrssicherungspflicht für diese liegt nicht bei TRAXX-Events.9. Ebenso von der Haftung ausgeschlossen sind jegliche Schäden die durch motorische Defizite sowie durch unkonzentriertes Verhalten oder falsche Angaben entstehen.

    10. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Unfälle, Sach-, Gesundheits- und/oder Vermögensschäden unverzüglich dem tätigen Personal von TRAXX-Events anzuzeigen und zu melden.

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HÖHERE GEWALT -NUTZUNGSABBRUCH

  1. TRAXX-Events behält sich eine kurzfristige Absage des Events vor Aufnahme des Betriebes bei Schlechtwetterereignissen und Sonderveranstaltungen vor.
  2. TRAXX-Events hat insbesondere auch das Recht während des laufenden Betriebes, das Event aus sicherheitstechnischen Gründen (Sturm, Gewitter, Regen etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesem Fall keine Erstattung der Teilnahmegebühr.
  3. Beendet der Gast den Besuch des Events frühzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.

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DATENSCHUTZ/ DATENVERARBEITUNGSKLAUSEL
DISCLAIMER

  1. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen Datenschutz & Datenerfassung auf unserer Website

 

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SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Sollten einzelne Regelungen eines mit TRAXX-Events und einem Dritten abgeschlossenen Vertrages und oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies - soweit gesetzlich zulässig - die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
  2. Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem § 11 Ziff. 11.2 betreffenden Fall, anstelle einer unwirksamen und/oder nichtigen Regelung und/oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke eine Vertragsklausel schriftlich zu vereinbaren, die rechtlich zulässig der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken eines Vertrages.
  3. Unabhängig vom Sitz bzw. Wohnsitz der anderen Vertragspartei gilt bezüglich der zwischen TRAXX-Events und ihren Vertragspartnern bestehenden Rechtsverhältnisse ausschließlich deutsches Recht.
  4. Soweit es sich bei dem Vertragspartner von TRAXX-Events um eine Formkaufmann , Personengesellschaft oder juristischen Person handelt, ist der Vertragspartner von TRAXX-Events nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gegen Forderungen von TRAXX-Events aufzurechnen und nach vorheriger schriftliche Einwilligung von TRAXX-Events Ansprüche gegen die TRAXX-Events an Dritte abzutreten.
  5. Sofern und soweit es sich bei dem Vertragsparteien des Vertrages um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Erding vereinbart.

 

Fassung November 2019

TRAXX-Events
Susanne Hauptmann
Am Fehlbach 4
D-85570 Ottenhofen